Ich möchte noch nachholen:
Am 31.01.2008 wurde fristgerecht nach Bauzeitenplan das Haus Mängelfrei an uns übergeben.
Da wir einen Hausbauvertrag nach BGB Werksvertrag abgeschlossen hatten, wurden alle Gewerke einzeln nach Fertigstellung abgenommen ... oder eben nicht ... mit Zurückbehaltung von Zahlungen.
Das urteil über alle Firmen kommt ganz zum Schluss.

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